Die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und das Nationale Suizidpräventionsprogramm warnen davor, die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe übereilt und ohne ausführliche Debatte noch vor der Sommerpause durch den Deutschen Bundestag zu bringen. Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament sowie ein gesellschaftlicher Diskurs über die jeweiligen Entwürfe sei in der Kürze der Zeit nicht möglich.